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§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4
Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns
gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller
bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere
aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung
verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der
nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern
oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die
von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden,
sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat,
haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf
dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften
wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens
ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit
die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt 2 Jahre,
gerechnet ab Gefahrübergang Die Gewährleistungsfrist bei
Gebrauchtware und Reperaturen beträgt 1 Jahr, gerechnet ab
Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz
von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt
Stand 15.04.2008 Mit erscheinen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verlieren alle vorherigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
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